Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Ferienhauses "Lodge of Africa" (im folgenden „Vermieter“ genannt)
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Eigentümer der zur Vermietung an Feriengäste angebotene Objekt sind: Stefan Walter und Maike Bocksz-Walter, Hollernstrasse 155, 21723 Hollern-Twielenfleth.
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.lodgeofafrica.de werden auf Anfrage auch per E-Mail oder Post versendet.
1.Mietvertrag
Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses, das per Internet, E-Mail aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss.
Dieser wird wirksam, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte (schriftlich oder per E-Mail). Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 3 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. An- und Abreisezeiten sind entweder in der Buchungsbestätigung angegeben bzw. individuell zu klären.
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Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Vorauszahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtpreises direkt zu entrichten. Sie können per Überweisung oder Kreditkarte bezahlen. Der restliche Betrag ist bis spätestens 60 Tage vor Anreise zu entrichten. Sollte die Reservierung weniger als 60 Tage vor Anreise getätigt werden, so ist der gesamte Mietpreis direkt fällig.
Die entsprechende Bankverbindung erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.
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Wenn ein nicht stornierbares Angebot angenommen wird, ist die Zahlung von 100% bei Abschluss fällig.
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4. Bettensteuer
Die Gemeinde Hollern-Twielenfleth erhebt ab dem 01.01.2025 eine Bettensteuer in Höhe von 3% des Mietpreises. Dieser wird im Normalfall im Mietpreis mit ausgewiesen. Sollte es aus unvorhersehbaren Gründen dazu kommen, dass die Bettensteuer nicht im Mietpreis ausgewiesen ist, verpflichtet sich der Mieter diese nachträglich an den Vermieter zu zahlen.
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5. Rücktritt bei Buchung über die Homepage www.lodgeofafrica.de
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Rückerstattung der Anzahlung.
• vom 61. Tag bis zum Tag dere Anreise: keine Erstattung
Es zählt das Datum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben das Recht, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
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Es kann in Einzelfällen dazu kommen, dass die Buchung nicht stornierbar ist. Dies wird im Angebot ersichtlich sein. Wenn dies der Fall ist eine Stornierung ausgeschlossen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
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6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
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7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
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8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden.
Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Bei sonstigen Schäden ist die Haftung des Vermieter darüber hinaus für jeden Schadensfall im Einzelnen und alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen auf einen Betrag von max. EUR 1.000,00 für Sachschäden und auf max. EUR 500,00 für Vermögensschäden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung und Ausschlüsse gelten nicht, falls die sonstigen Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
10. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt werden. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden.
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11. Sonstiges
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Der Besuch und die Übernachtung weiterer Personen bedürfen der Erlaubnis des Vermieters
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Das Rauchen ist innerhalb des Hauses nicht gestattet.
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Es gilt unsere Hausordnung.
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Bei Vertragsabschluss gelten die o.g. AGB´s. Stand: Mai 2025
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12. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform
13. Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
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1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugang mittels WLAN
Der Vermieter unterhält einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Diese Mitbenutzung ist eine kostenlose Serviceleistung und jederzeit durch den Vermieter widerruflich.
Der Vermieter übernimmt keine Gewähr über Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN‘s ganz, teilweise oder zeitweise einzuschränken.
Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass mehrere Gäste diesen Internetzugang nutzen und sich dadurch die ohnehin geringe Surfgeschwindigkeit des Internetzuganges noch weiter verringern kann. Der Vermieter behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
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2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Passwortes im Gäste Hotspot. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat das Recht, jederzeit den Zugangscode zu ändern.
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3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet (mailen und surfen) ermöglicht. Virenschutz und / oder Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter der Nutzung des WLAN‘s hergestellten Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, das Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Würmer usw.) bei der Nutzung des WLAN‘s auf das Endgerät des Mieters gelangen können.
Die Nutzung des WLAN‘s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien (z. B. PC, Smartphone, Tablet) des Mieters übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.
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4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten für seinen Besuch kostenpflichtiger Internetseiten und anderer Verbindlichkeiten selbst zu tragen.
Der Mieter verpflichtet sich mit dem einloggen im Gäste Hotspot das Akzeptieren dieser Nutzungsvereinbarung und ebenso das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter wird insbesondere:
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das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
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keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
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die geltenden Kinder- und Jugendschutzvorschriften beachten;
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keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
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das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (sogenannte Spam) und / oder anderer Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN‘s durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Nutzungsvereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Der Mieter ist für sein genutztes Endgerät selbst verantwortlich. Er kann sich nicht von der oben genannten Verantwortlichkeit und Haftung frei machen, indem er behauptet, dass ein Dritter sein Endgerät genutzt hätte.
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5. Datenschutz
Der Mieter wurde darüber informiert, dass Daten über sein Nutzungsverhalten des Internetzugangs erhoben und gespeichert und dem Vermieter täglich per E-Mail mitgeteilt werden. Dabei wird u.a. auch die MAC-Adresse des Nutzers dem Vermieter mitgeteilt.
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Hausordnung
Liebe Urlauber und Feriengäste,
Wir möchten, dass Sie Ihren Urlaub in Ihrer Ferienunterkunft genießen, sich wohl fühlen und herrlich erholt wieder nach Hause fahren.
😀 Ihr Nachbar freut sich, wenn ruhestörender Lärm in der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr sowie nach 22.00 Uhr
vermieden wird. Gegröle, plärrende Musik und lautstarke Diskussionen sind rund um die Uhr zu unterlassen
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😀 Danke, dass Sie den Kamin mit der nötigen Sorgfalt benutzen. Er ist kein Dauerkamin.
Bitte entsorgt die Asche in den dazugehörigen Ascheeimer und niemals in die Mülltonne.
😀 Wir freuen uns über Hunde und über Halter, welche das erledigen, was der Hund nicht kann: die „Hinterlassenschaften“
einsammeln und entsorgen.
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😀 Unsere fleißigen Putzengel sind Ihnen dankbar, dass Sie Ihr Haus gut lüften, besenrein übergeben, den Müll entsorgen sowie
das Geschirr bei Ihrer Abreise abgewaschen und abgetrocknet in den Schrank stellen.
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😀 Ihre Nachmieter danken es Ihnen, dass Sie innerhalb Ihres Hauses nicht rauchen. Richten Sie sich doch Ihre „Raucherlounge“
auf Ihrer Terrasse ein.
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😀 Schlüssel verloren? Mist! Die Kosten in Höhe von 20€ schmälern Ihre Urlaubskasse.
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😀 Wir möchten Ihnen den Anblick und den Geruch einer übergelaufenen Klärgrube ersparen und freuen uns, wenn während der
gesamten Saison alles „fließen“ kann. Spüle, Waschbecken und Toilette sind daher nur mit dem zu belasten, was da auch bestimmungsgemäß reingehört.
Es ist möglich über uns Fahrräder und E-Bikes auszuleihen. Die Mieteanfrage erfolgt entweder über unser Formular oder formfrei per Nachricht, auch mündlich ist es möglich.
Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für den/die Mietgegenstand/Mietgegenstände und Zubehör voll haftbar. Dies umfasst Schäden, Verluste oder Diebstahl während der Nutzung. Es wird dringend empfohlen, den/die Mietgegenstand/Mietgegenstände und das Zubehör stets sicher abzuschließen und zu beaufsichtigen, um das Risiko von Schäden oder Verlusten zu minimieren.
Im Falle von Schäden oder Verlust verpflichtet sich der Mieter diese unverzüglich zu begleichen.
Wir empfehlen allen Mietern dringend, die allgemeinen Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Die Benutzung der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr.
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